Sterup/Steinbergkirche (ots)
Am Dienstagmorgen (08.09.2026) war ein Beamter des Polizeireviers Kappeln privat mit seinem PKW in Sterup unterwegs, als er einen Motorroller bemerkte, der ungewöhnlich schnell unterwegs war.
Der Roller war mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet und hätte somit maximal 45 km/h fahren dürfen. Der Polizist folgte dem Zweirad durch den Ort und weiter in Richtung Steinbergkirche, wobei sich auch noch bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h der Abstand zwischen dem Roller und dem PKW vergrößerte.
Zwischen Westerholm und Steinbergkirche gelang es dem Beamten schließlich, den Rollerfahrer zum Anhalten zu bringen, sich als Polizeibeamter auszuweisen und eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Hierbei stellte sich heraus, dass
Sterup/Steinbergkirche (ots)
Am Dienstagmorgen (08.09.2026) war ein Beamter des Polizeireviers Kappeln privat mit seinem PKW in Sterup unterwegs, als er einen Motorroller bemerkte, der ungewöhnlich schnell unterwegs war.
Der Roller war mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet und hätte somit maximal 45 km/h fahren dürfen. Der Polizist folgte dem Zweirad durch den Ort und weiter in Richtung Steinbergkirche, wobei sich auch noch bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h der Abstand zwischen dem Roller und dem PKW vergrößerte.
Zwischen Westerholm und Steinbergkirche gelang es dem Beamten schließlich, den Rollerfahrer zum Anhalten zu bringen, sich als Polizeibeamter auszuweisen und eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Hierbei stellte sich heraus, dass das der 17-jährige Fahrer (deutsche Staatsangehörigkeit) lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung besaß. Mit dieser hätte er maximal 25 km/h fahren dürfen. Das Zweirad wurde mit einem veralteten Versicherungskennzeichen geführt. Das aktuelle Versicherungskennzeichen führte der Fahrer im Helmfach des Zweirades mit. Warum er es nicht angebracht hatte, konnte nicht geklärt werden.
Der Beamte forderte Unterstützung an, sodass der Roller auf einem Rollenprüfstand auf seine maximale Geschwindigkeit getestet werden konnte. Das Kleinkraftrad erreichte dabei ca. 100 km/h, es war offenbar getunt worden.
Den 17-Jährigen erwartet nun u.a. ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auch gegen die 45-jährige Halterin des Rollers wird wegen des Zulassens der Fahrt strafrechtlich ermittelt.
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