Änderung des Landesjagdgesetzes in Schleswig-Holstein: Schießübungsnachweis für Gesellschaftsjagden auf Schalenwild
Kiel, 02.08.2024 – Mit der Änderung des Landesjagdgesetzes Ende Januar 2024 wurde in Schleswig-Holstein ein
verpflichtender Schießübungsnachweis für Gesellschaftsjagden auf Schalenwild eingeführt. Dieser Nachweis muss zum Zeitpunkt der Jagd nicht älter als ein Jahr sein. Die heute in Kraft getretene Verordnung legt nun die konkreten Anforderungen für die Jägerinnen und Jäger fest, die diesen Nachweis erbringen müssen.
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