KIEL. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) in Schleswig-Holstein reagiert auf die zunehmenden Fraßschäden durch Gänse auf landwirtschaftlichen Flächen und verlängert die Jagdzeiten für G
rau-, Kanada- und Nilgänse. Die neue Regelung, die am 1. August 2024 in Kraft tritt, erlaubt die Bejagung dieser Gänsearten vom 16. Juli bis zum 31. Januar.
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